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1. Geltungsbereich

Durch die Verwendung dieses Softwareproduktes erklären Sie sich als natürliche oder juristische Person mit dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diesen EULAs nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht verwenden.

1. Geltung der Vertragsbedingungen
    On Premise
    (1) Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA - End User License Agreement) kommt zwischen Ihnen - nachstehend auch Kunde genannt - und der projecterus GmbH - nachstehend auch projecterus genannt - zustande. Für die Lizenzierung/den Kauf von Software und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Lizenzbestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Es wird ausdrücklich auf die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (www.projecterus.de/AGB.html) der projecterus GmbH Bezug genommen, welche in diesen Vertrag miteinbezogen und wesentlicher Vertragsbestandteil sind. Der Kunde bestätigt, die AGBs der projecterus GmbH zu Kenntnis genommen zu haben. Die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die gegenständlichen Lizenzbedingungen der projecterus GmbH hinsichtlich der Softwarenutzung und weiterer softwarespezifischer Regelungen und der damit einhergehenden Rechte und Verpflichtungen erweitert und/oder ergänzt. Sollten die AGBs der projecterus GmbH von dieser Vereinbarung abweichen oder mit dieser unvereinbar sein, so gelten vorrangig jedoch diese Lizenzbestimmungen.

    On Premise
    (2) Die projecterus GmbH lizenziert/verkauft die Software an den Lizenznehmer (Kunden) lediglich auf Grundlage der nachstehenden Lizenzbestimmungen. Sollten Sie mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden sein, dann treten Sie innerhalb von 30 Tagen nach Kauf der Software vom Kaufvertrag zurück. Sie erhalten dann die volle Erstattung der gezahlten Vergütung.

    SaaS
    (3) Der Zweck von projecterus (=Software) ist es, registrierte Nutzer (=Kunden) bei der Planung und Durchführung von Projekten zu unterstützen.
    (4) Die projecterus GmbH behält sich vor, den Leistungsumfang von projecterus zu ändern und gegebenenfalls auch einzuschränken, außer es ist für den Nutzer unzumutbar.
2. Vertragsgegenstand
    (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 3 in Abhängigkeit von dem jeweilig erworbenen Lizenztyp und dessen Funktionsumfang. Durch den Kauf der Software erwerben Sie nicht die Software selbst. Diese bleibt immer geistiges Eigentum der projecterus GmbH bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Als Käufer der Software erwerben Sie lediglich das Recht, mit dem urheberrechtlich geschützten Werk umzugehen, mithin die Software vertragsgemäß zu benutzen. Dieses Nutzungsrecht wird durch projecterus in Form einer Lizenz gewährt.
    (2) Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.
    (3) Produktbeschreibungen und Darstellungen in Testprogrammen sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der projecterus GmbH.
    (4) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms.
    (5) Die projecterus GmbH erbringt alle Lieferungen und Lösungen nach dem Stand der Technik.
    (6) Die projecterus GmbH behält sich alle nicht ausdrücklich in diesen EULAs erwähnten Rechte vor.

    On Premise
    (7) Die Software darf grundsätzlich weder verkauft noch übertragen werden.
    (8) Die Software darf nur dann auf einem Netzwerkserver installiert werden, wenn die vom Kunden erworbene Lizenz ausdrücklich als „On Premise“ bezeichnet ist.
    (9) Für den Fall, das die Software in einem Netzwerk benutzt wird, muss durch den Kunden sichergestellt sein, dass für jede Datenverarbeitungseinheit bzw. jeden benannten Nutzer („Named User“), der über einen Serverzugang verfügt und der die Software nutzen kann, eine Lizenz erworben wurde. Dabei muss ausgeschlossen sein, dass sich mehrere Individuen den Zugang als ein benannter Nutzer teilen.
    (10) Ist die Software als „Unternehmenslizenz“ gekennzeichnet, ist der Kunde berechtigt, die Software für eine unbegrenzte Anzahl an Nutzern im Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich zudem zum Abschluss eines Software-Service-Vertrages für den gesamten Zeitraum der Nutzung der Software.
    (11) Die Software wird nur als ganzes Produkt lizenziert. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Komponenten der Software zu trennen.

    SaaS
    (12) Die projecterus GmbH stellt allen Internetnutzern im Rahmen der folgenden Geschäftsbedingungen seine Software und die hiermit verbundenen weiteren Lösungen zur Verfügung.
    (13) Eine militärische Nutzung der Software ist untersagt.
3. Rechte des Kunden an der Software
    (1) Die Software, sämtliche Zusatzprogramme, die verwendeten Symbole, das projecterus-Logo, schriftliche Unterlagen sowie Dokumentationen sind rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungs- und gewerblichen Schutzrechte an der Software sowie an sonstigen oben benannten Gegenständen, welche die projecterus GmbH dem Kunde im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der projecterus GmbH zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die projecterus GmbH.
    entsprechende Verwertungsrechte.
    (2) Ein Benutzerhandbuch und etwaige andere von der projecterus GmbH überlassene Unterlagen dürfen nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
    (3) Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der gewerbliche Verkauf (falls nicht per schriftlichem „Reseller-Vertrag/Vertragshändler-Vertrag“ ausdrücklich gesondert geregelt), das Verleasen und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der projecterus GmbH nicht erlaubt. projecterus macht darauf aufmerksam, dass Kunden für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die durch diese entstehen.
    (4) Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. der projecterus GmbH, die dem Kunde vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der projecterus GmbH und sind nach § 9 geheim zu halten.

    On Premise
    (5) Der Kunde erwirbt die Software, um sie selbst für eigene Zwecke dauernd zu nutzen (einfaches Nutzungsrecht). Der Kunde ist berechtigt, die Software in der erworbenen Anzahl von Lizenzen zu nutzen. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien des Programms erstellen. Die Sicherungskopien müssen als Sicherungskopien gekennzeichnet werden. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden. Der Kunde darf die Software auf jedem mobilen Endgerät nutzen.
    Das vom Kunden erworbene Nutzungsrecht ist nur mit vorheriger Zustimmung durch die projecterus GmbH auf ‚Dritte’ übertragbar. Die projecterus GmbH wird unverzüglich darüber informiert, sollte der Kunde in Erwägung ziehen den RZ-Betrieb durch einen Dritten durchführen zu lassen.
    Als ‚Dritte’ im Sinne dieser Regelung gelten nicht Rechtssubjekte des Kunden solange der Kunde an diesen eine Mehrheitsbeteiligung von mindestens 51% hält.
    (6) Der Kunde darf die Software, insbesondere auf Grundlage eines Verkaufes, nicht ohne die schriftliche Zustimmung der projecterus GmbH weitergeben. Die projecterus GmbH wird der Weitergabe der Software (ganz oder teilweise) an einen Dritten unter folgenden Bedingungen zustimmen:
    Der Dritte erklärt schriftlich gegenüber der projecterus GmbH, dass er die zuvor genannten Komponenten erhalten hat und er unter Kenntnisnahme der AGB und dieser EULA, diese als für das Rechtsverhältnis mit der projecterus GmbH verbindlich anerkennt.

    SaaS
    (7) Mindestnutzungsdauer: 1 Monat
    Es gilt der Kalendermonat
    Angefangene Monate werden voll berechnet, wenn das Bestelldatum vor dem 15. des Monats liegt
    Angefangene Monate werden halb berechnet, wenn das Bestelldatum nach dem 15. des Monats liegt
    Automatische Verlängerung um 1 Monat (Kalendermonat), wenn nicht bis 10 Tage vor Ablauf des Monats schriftlich gekündigt wird
    Größe der Dateiablage: max. 5 GB
    Webhosting mit beliebig viel Transfervolumen
    Sicheres Arbeiten durch SSL-Verschlüsselung
    Tägliches Backup
    (8) Der Kunde wählt bei der Bestellung die Anzahl der Teammitglieder gemäß der aktuellen Preisliste aus. Daraus errechnet sich der monatlich zu entrichtende Preis.
    Die Freischaltung für ein entgeltpflichtiges Projekt erfolgt sofort nach der Bestellung. Das Entgelt für die gewählte Nutzungsdauer wird vom Tage der Freischaltung an berechnet. Die Rechnung ist sofort fällig. Sollte die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tage beglichen werden, so werden die betroffenen Projekte durch die projecterus GmbH bis zur Begleichung gesperrt.
    Sinkt der Umfang der Nutzung im Verlauf des jeweiligen Zeitraums unter die vorab gesetzte Grenze an Mitgliedern, so ist eine Rückerstattung der Gebühren für den laufenden Lizenzvertrag ausgeschlossen.
    (9) Die Anzahl der gewählten Teammitglieder gilt über alle Projekte, sie ist nicht projektbezogen.
    (10) Die gewählte Konfiguration (Anzahl der Teammitlgieder gemäß der aktuellen Preisliste) kann jederzeit geändert werden. Angefangene Monate werden dabei voll abgerechnet, wenn das Änderungsdatum vor dem 15. des Kalendermonats liegt. Wenn das Änderungsdatum nach dem 15. des Monats liegt, wird der betroffenen Monat zur Hälfte berechnet.
    (11) Vertragspartner und Verantwortlicher für die Projekte, die von ihm verbreiteten Inhalte und die Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen durch alle Teammitglieder ist der jeweilige Besteller des Kunden, der sich bei Nutzungsbeginn mittels des Anmeldeformulars anzumelden hat. Mit Absendung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande, wenn die projecterus GmbH diese nicht unverzüglich zurückweist und der Besteller erklärt, dass die Nutzer diese Geschäftsbedingungen anerkennen.
    (12) Die projecterus GmbH behält sich vor, spätestens einen Monat nach Beendigung des Vertragsverhältnisses den eventuell noch vorhandenen Datenbestand eines Projektes zu löschen. Die projecterus GmbH ist bemüht, dies dem Projektleiter zuvor per E-Mail anzukündigen.
    (13) Gebührenänderungen bleiben vorbehalten.
    (14) Inhalte
    Inhalte bezeichnen sämtliche Daten und Informationen, die der Kunde bei projecterus einstellt und verfügbar macht. Inhalte sind insbesondere Fotografien, Grafiken, Videos, Tabellen, Zeichnungen, Texte (einschließlich Kommentare, Nachrichten, etc.), Musikstücke und persönliche Daten.
    Die projecterus GmbH übernimmt keine Verantwortung für die vom Nutzer bereitgestellten Inhalte.
    Einstellen von Inhalten:
    (a) Der Nutzer hat beim Einstellen von Inhalten die anwendbaren Gesetze (z.B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht), die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, sowie sämtliche Rechte Dritter zu beachten.
    (b) Der Nutzer wird keine Inhalte einstellen, welche Propagandamittel im Sinne des §86 des Strafgesetzbuches darstellen. Weiterhin wird er nicht gegen Teile der Bevölkerung oder eine Gruppe von Menschen aus rassistischen, religiösen oder sonstigen Motiven hetzen, nicht gegen sie aufstacheln und sie nicht verleumden.
    (c) Der Nutzer wird keine pornografische oder gegen das Jugendschutzgesetz verstoßende Inhalte einstellen.
    (d) Der Nutzer wird keine Inhalte einstellen, welche gegen die Menschenwürde verstoßen, den Krieg verherrlichen, oder anderweitig gewaltverherrlichende Darstellungen oder Beschreibungen beinhalten.
    (e) Der Nutzer wird keine Anleitungen oder Beschreibungen einstellen, die zum Durchführen einer in §126 Abs. 1 des Strafgesetzbuches genannten rechtwidrigen Tat dienen.
    Für die Speicherung der Inhalte des Nutzers behält sich die projecterus GmbH vor, auf externe Hosting-Provider zurückzugreifen.
    Aus technischen und sonstigen Gründen behält es sich die projecterus GmbH vor, Inhalte abzulehnen oder zu löschen.
    Verletzt ein Nutzer diese Regel, wird das gesamte Projekt unverzüglich, ohne Vorankündigung und unter Verlust aller Daten ausgeschlossen. Stellt die projecterus GmbH fest, dass Kettenbriefe, sowie Massen- oder Werbemails über die Software versendet werden, hat sie das Recht, das Projekt sofort zu löschen und alle gespeicherten Daten zu vernichten.
    Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für derartige Fälle bleibt vorbehalten.
    Alle Nutzer verpflichten sich, das Urheberrecht der projecterus GmbH zu beachten, im Rahmen ihrer Nutzung zu sichern und keine von der projecterus GmbH verfügbar gemachten, urheberrechtlich geschützten Informationen, Software oder sonstigen Inhalte zu vervielfältigen, zu übertragen oder anderweitig zu verbreiten. Der Anmelder verpflichtet sich, die projecterus GmbH von sämtlichen Schadensersatzforderungen freizustellen, die von Dritten aufgrund einer Schädigung durch ein Team in Verbindung mit der Nutzung von projecterus gegen die projecterus GmbH erhoben werden.
4. Vertragsbindung und Vertragsbeendigung
    SaaS
    (1) Dem Anmelder eines Projektes steht das Recht zum Widerruf dieser Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Anmeldung zu, die Frist wird durch rechtzeitige Absendung des Widerrufs gewahrt. Der Wiederruf muss schriftlich erfolgen und zwar an folgende Adresse:
    projecterus GmbH
    Reichenstein 61
    D-53804 Much
    Das Widerrufsrecht erlischt unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung nach Eingang der Nutzungsgebühren mit Bereitstellung der Lösungen durch die projecterus GmbH. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
5. Pflichten des Kunden
    (1) Sie sind verpflichtet, falls Sie Unternehmer sind, alle Liefergegenstände der projecterus GmbH unverzüglich ab Lieferung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Jeder Kunde testet gründlich jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme, die der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung und eines eventuellen Pflegevertrages bekommt.
    (2) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse). Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den Betrieb der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen. Dabei hat der Kunde insbesondere notwendige Einstellungen an seiner Firewall, Virenschutz- oder ähnlichen Datenschutzmechanismen sowie seinem Netzwerk bzw. seinem Server vorzunehmen. Das Risiko einer Nichtkompatibilität der Software mit der eingesetzten Soft- oder Hardware des Kunden geht nicht zu Lasten der projecterus GmbH.
    (3) Das Logo und/oder die Marken der projecterus GmbH dürfen nicht von Ihnen verwendet oder verändert werden, es sei denn, die Geschäftsleitung der projecterus GmbH hat einer Verwendung oder Veränderung vorher schriftlich zugestimmt.
    (4) Sie sind vorbehaltlich § 69 e UrhG nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, oder zu deassemblieren.
    (5) Sie verpflichten sich, die projecterus GmbH von allen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten und zu verteidigen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die auf Grund der vertragswidrigen Verwendung dieser Software entstehen oder daraus resultieren.

6. Gewährleistung
Die projecterus GmbH entwickelt und betreibt seine Lösung mit der gebotenen Sorgfalt und Zuverlässigkeit.

SaaS
projecterus bemüht sich um eine ständige Verfügbarkeit der Lösung. Der Nutzer anerkennt jedoch, dass bereits aus technischen Gründen und aufgrund der Abhängigkeit von äußeren Einflüssen z.B. im Rahmen der Fernmeldenetze eine ununterbrochene Verfügbarkeit nicht realisierbar ist, weswegen kein Anspruch des Nutzers auf ständige Zugriffsmöglichkeit besteht. Lediglich vorübergehende Zugriffsbeschränkungen gewähren weder Gewährleistungsansprüche noch ein Recht zur außerordenlichen Kündigung. Über die Verhinderung des Zugriffs aufgrund der Beherrschbarkeit der projecterus GmbH entzogener äußerer Einflüsse hinaus behält diese sich eine zeitliche und/oder umfängliche Zugriffsbeschränkung insbesondere für den Fall vor, dass technischer Verbesserungen eingepflegt werden sowie zur Beseitigung von Fehlern und Störungen etc.
Im Falle dauerhafter Einschränkung der Zugriffsmöglichkeiten besteht ein Anspruch auf Minderung oder ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nur, wenn diese Beschränkung wesentliche Rechte und Pflichten im Sinne des § 9 AGBG erfasst und dies zu einer Gefährdung des Vertragszweckes führt. Für Schäden haftet die projecterus GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere übernimmt die projecterus GmbH keinerlei Haftung für Datenverlust, Missbrauch oder jedwede sonstige Störung, soweit diese ihren Ursprung außerhalb von projecterus im Internet, im Fernmeldenetz oder sonstigen, dem Einfluss der projecterus GmbH entzogenen Quellen hat. Bei grob fahrlässiger Schädigung einzelner Nutzer ist die Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden einschließlich entgangenen Gewinns ausgeschlossen.
7. Gewährleistungsausschluss

    Die projecterus GmbH gibt keine Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung hinsichtlich der Qualität, Aktualität, Verfügbarkeit, Eignung, Richtigkeit oder Vollständigkeit von projecterus. Insbesondere gewährleistet die projecterus GmbH nicht, dass
    (a) die Nutzung von projecterus sicher, zeitgerecht, unterbrechungs- oder fehlerfrei erfolgt oder in Zusammenhang mit anderer Hardware, Software, anderen Systemen oder Daten verwendet werden kann;
    (b) projecterus die Anforderungen oder Erwartungen des Nutzers erfüllt;
    (c) gespeicherte Daten korrekt oder aktuell sind;
    (d) projecterus oder die Server, über die projecterus zur Verfügung gestellt wird, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind. Projecterus und jeglicher Inhalt wird dem Nutzer ohne jegliche Mängelgewähr bereit gestellt. Sämtliche Bedingungen und Gewährleistungen, ob vertraglicher, konkludenter, gesetzlicher oder anderweitiger Art, einschließlich, ohne Einschränkung, konkludenter Gewährleistungen der Markt Fähigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Freiheit von Schutzrechtsverletzungen, werden von der projecterus GmbH ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Mängelhaftung, allgemeine Haftung/Schadensersatz
    (1) Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Nicht jeder Fehler, welcher der Software zwangsläufig anhaftet, stellt einen Sachmangel dar. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. Die projecterus GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.
    (2) Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten bei Mängeln der Kaufsache die gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Kunde hiernach zum Schadensersatz berechtigt ist, gilt § 7.
    (3) In allen anderen Fällen gilt bei Mängeln:
    (a) Bei Mängeln kann projecterus GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der projecterus GmbH durch Beseitigung des Mangels, d. h. auch durch das Aufzeigen von Möglichkeiten, welche die Auswirkungen des Mangels vermeiden, oder durch Lieferung eines Programms, das den Mangel nicht hat. Ein gleichwertiger neuer Programmstand oder der gleichwertige vorhergehende Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. Bei Rechtsmängeln leistet die projecterus GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.
    (b) Der Kunde wird die projecterus GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er auftretende Probleme konkret beschreibt, die projecterus GmbH umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die projecterus GmbH kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die projecterus GmbH kann Lösungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Kunde hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der projecterus GmbH nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner EDV-Anlage zu gewähren.
    (c) Die projecterus GmbH kann Mehrkosten daraus verlangen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird oder ein Fehler unzureichend/unrichtig gemeldet wird. Die Beweislast liegt beim Kunden. § 254 BGB gilt entsprechend.
    (d) Wenn die projecterus GmbH die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann er schriftlich vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und nach § 7 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.
    (e) Soweit vorstehend nicht anderes geregelt ist, wird eine weitergehende Haftung der projecterus im Rahmen der Mängelhaftung ausgeschlossen. Insbesondere entfällt die Mängelhaftung, wenn und soweit die Software durch den Kunden unsachgemäß behandelt wird oder in einer defekten oder nicht kompatiblen Hard- oder Softwareumgebung benutzt wird. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde unberechtigt Änderungen der Software vornimmt.
    (f) Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängel beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
9. Haftung
    Für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Mängelhaftung oder aus sonstigen Gründen gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen:
    (1) Die projecterus GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Ansprüche aus Garantien oder dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
    (2) Im Übrigen haftet die projecterus GmbH nur für die schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Dies umfasst insbesondere die Pflicht zur mangelfreien Leistung. Die Haftung der projecterus GmbH ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    (3) Im Übrigen ist die Haftung der projecterus GmbH ausgeschlossen.
    (4) Soweit die Schadensersatzhaftung der projecterus GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    (5) Der projecterus GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde wird insbesondere darauf hingewiesen, dass er im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten vor einer ersten Verwendung der Software prüfen muss, ob die Installation der Software zu besonderen Interferenzen mit bereits installierter Software führen könnte, und weiter für eine Sicherung seiner Daten vor der ersten Installation und während des laufenden Betriebes zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen muss.
    (6) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden, der nicht Verbraucher ist, beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
    (7) Abs. 1 mit 6 gelten sinngemäß auch für Hersteller von Komponenten der Software.
10. Software Updates und Upgrades
    projecterus kann nach freiem Ermessen dem Kunden Updates und Upgrades der Software zur Verfügung stellen und behält das Recht, Upgrades gegen Gebühr zu liefern. Vom Zeitpunkt der Installation des Updates an darf der Kunde die Vorversion nicht unabhängig hiervon nutzen, diese abtrennen und/oder auf eine andere Partei übertragen. Wenn nicht von projecterus zusammen mit einem Update oder Upgrade andere Bedingungen und Bestimmungen erhalten werden, gelten die Bedingungen und Bestimmungen dieser Lizenzbestimmungen weiter. Der Endbenutzer kann die Annahme von Updates ablehnen. Mit Erscheinen eines Updates oder Upgrades ist projecterus jedoch nicht mehr zum Support der Vorversion verpflichtet.
11. Beginn und Ende der Rechte des Kunden
    (1) Das Eigentum an gelieferten Sachen und die Rechte nach § 2 u. § 3 gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und nach Abs. 2 widerrufbares Nutzungsrecht.
    (2) Die projecterus GmbH kann die Rechte nach § 2 und § 3 aus wichtigem Grund widerrufen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere ebendann vor, wenn der Kunde die fällige Vergütung nicht zahlt oder trotz schriftlicher Abmahnung in nicht unerheblicher Weise auch weiterhin gegen die in § 2 und § 3 definierten Pflichten dieses Vertrages verstößt oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
    (3) Wenn das Nutzungsrecht nach § 3 i. V. m. § 2 nicht entsteht oder endet, kann die projecterus GmbH vom Kunden die Rückgabe der überlassenen Gegenstände oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist, verlangen.
12. Geheimhaltung
    (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein unbefugter Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
    (2) Der Kunde macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
    (3) Die projecterus GmbH verwendet vom Nutzer übermittelte, personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Kreditkarten- und Kontodaten sowie E-Mailadresse ausschließlich zu Zwecken, die für den Betrieb von projecterus notwendig sind.
    (4) Personenbezogene Daten von Nutzern werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben, sofern die projecterus GmbH nicht vom jeweiligen Nutzer dazu autorisiert oder gesetzlich dazu verpflichtet ist.
    (5) Nutzer haben die Möglichkeit, mit projecterus Daten und Inhalte für Dritte zur Verfügung zu stellen. Dritte in diesem Sinne können andere Nutzer oder Besucher aus dem Internet sein, die nicht Nutzer sind. Sämtliche Daten und Inhalte, welche von Nutzern mit projecterus zur Verfügung gestellt werden, werden von der projecterus GmbH nicht ohne Zustimmung des jeweiligen Nutzers weitergegeben oder veröffentlicht. Die projecterus GmbH haftet jedoch nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass unberechtigte Dritte Einsicht in Daten oder Inhalte aufgrund einer falschen Einstellung durch den Kunden oder einen Nutzer, der vom Kunden oder einem anderen Nutzer entsprechende Zugriffsrechte erhalten hat, erlangen.
13. Schlussbestimmungen
    (1) Die projecterus GmbH behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu jedem Zeitpunkt und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Nutzer wird über die Änderungen der Nutzungsbedingungen rechtzeitig benachrichtigt und auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht binnen sechs (6) Wochen nach Zustellung der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Nutzer akzeptiert.
    (2) Sollten Teile dieser Nutzungsbedingungen für ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, bleiben die übrigen Abschnitte davon unberührt und vollumfänglich verbindlich.
    (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz der projecterus GmbH (Gerichtsstand ist Siegburg). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
14. Salvatorische Klausel
    Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden sollte, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt und zwar auch dann, wenn wesentliche Bestimmungen betroffen sind. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch diejenige rechtlich wirksame Regelung zu ersetzen, die der vertraglich vereinbarten rechtlich und wirtschaftlich am Nächsten kommt und die Durchführbarkeit des Vertrages im Sinne des von beiden Seiten Gewollten sicherstellt. Selbiges gilt für den Fall, dass die Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages eine Regelungslücke nicht erkannt haben oder eine solche zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden oder auftreten sollte. Die Parteien sind dann verpflichtet, eine schriftliche Vertragsergänzung in dem zuvor genannten Sinne vorzunehmen.

Stand Januar 2022